Kampfmittelräumung
RÄUMBETRIEB FÜR KAMPFMITTEL
Sicherheit auf der Baustelle
Fachplaner für Kampfmittelräumungsmaßnahmen.
Wir sind ein Räumbetrieb für Kampfmittel mit Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengstoffG!
Was uns auszeichnet:
BLINDGÄNGER
Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg
Auch viele Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs werden immer wieder Kampfmittel, vor allem Bomben verschiedenster Art und Größe, bei Bauarbeiten gefunden. Aus dieser Problematik ergeben sich neben der Gefahr der Detonation von sogenannten "Blindgängern" darüber hinaus große wirtschaftliche Risiken durch Baustillstand, Evakuierung bzw. Bauwerks- sowie sonstige Schäden. Grund hierfür sind oftmals fehlende Kenntnisse bei den Bauverantwortlichen (Bauherr, Planer, Baugrundgutachter, Bauunternehmer, Baubehörde) im Zusammenhang mit Kampfmitteln.
BAUHERR / AUFTRAGGEBER
Kampfmittelfreigabe vor Baubeginn
Der Bauherr ist als „Zustandsstörer“ verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks. Er ist verpflichtet entsprechende regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmitteln und eine Ausräumung eines etwaigen Kampfmittelverdachtes unter Berücksichtigung des Standes der Technik zu veranlassen (u.a. § 4 ArbSchG) und die ordnungsgemäße Kampfmittelfreigabe zu erwirken. Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist dabei nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) gestattet, da bereits das Aufsuchen von Kampfmitteln einen Umgang mit Sprengstoff im Sinne des SprengG darstellt.
SPEZIALISTEN FÜR KAMPFMITTEL
Sicherheit bei Bauarbeiten
Gerne sind wir Ihre Experten für Kampfmittelfreiheit bzw. Kampfmittelräumung - vor Baubeginn im Zuge der Genehmigungsplanung und während der Bauarbeiten - um ein gefahrloses Bauen zu ermöglichen.
Leistungen: