Gefahrgut
GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER
Beförderung von Gefahrgut
Als externe Gefahrgutbeauftragte unterstützen wir Sie gerne bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gefahrguttransport sind vielfältig und umfangreich. Sie nicht einzuhalten, kann teuer werden und ein hohes Unfallrisiko bedeuten!
IHRE PFLICHTEN
Gefahrgutverordnungen
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen. Gemeint sind Betriebe, die jährlich an der Beförderung von mehr als 50 t gefährlicher Güter für den Eigenbedarf beteiligt sind.
Strategy, Planning & Coordination
Sicherheitsberater
Externe Gefahrgutbeauftragte
Wenn es um Transporte von Gefahrgütern per Straße, Schiene, Wasser oder Luft geht, können wir Ihr kompetenter Partner sein. Sie können uns mit der Überwachung aller Vorgänge und Verwaltungsaufgaben beauftragen, die mit der Abwicklung einhergehen!
Leistungen:
The Highest Quality
VERSENDEN ODER VERLADEN SIE?
Bei der Beförderung von Gefahrgut ist der Beförderer verantwortlich, aber noch mehr der Versender und der Verlader!
Pflichten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 14 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i.V.m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
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