Transporte von Gefahrgut

GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER

Beförderung von Gefahrgut

Als externe Gefahrgutbeauftragte unterstützen wir Sie gerne bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Die gesetzlichen Vorschriften im Bereich Gefahrguttransport sind vielfältig und umfangreich. Sie nicht einzuhalten, kann teuer werden und ein hohes Unfallrisiko bedeuten!

IHRE PFLICHTEN

Gefahrgutverordnungen

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen. Gemeint sind Betriebe, die jährlich an der Beförderung von mehr als 50 t gefährlicher Güter für den Eigenbedarf beteiligt sind.

Transport von Gasflaschen

Strategy, Planning & Coordination

Sicherheitsberater

Externe Gefahrgutbeauftragte

Wenn es um Transporte von Gefahrgütern per Straße, Schiene, Wasser oder Luft geht, können wir Ihr kompetenter Partner sein. Sie können uns mit der Überwachung aller Vorgänge und Verwaltungsaufgaben beauftragen, die mit der Abwicklung einhergehen!

Leistungen:

  • auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratung / Betreuung
  • Schulung beauftragter Personen im Unternehmen
  • Gefahrgutschulungen für Beteiligte am Gefahrguttransport
  • Unterweisung kaufmännische / gewerbliche Mitarbeiter
  • Prüfungsvorbereitung ADR-Fahrerschulungen
  • regelmäßige Überwachungen vor Ort
  • Schulungs- und Überwachungsdokumentation (Jahresbericht)
  • Information über „gefahrgutrechtliche Änderungen“

The Highest Quality

VERSENDEN ODER VERLADEN SIE?

Bei der Beförderung von Gefahrgut ist der Beförderer verantwortlich, aber noch mehr der Versender und der Verlader!

Pflichten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 14 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) i.V.m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

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