Arbeitsschutz
FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT
Arbeitsschutz organisieren
Gerne beraten wir Sie und helfen auch beim Aufbau einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).
Als diplomierte Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie beim betrieblichen Arbeitsschutz und der Unfallverhütung.
UNSERE LEISTUNGEN
Sicherheit und Gesundheit
- Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsverfahren
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisung Mitarbeiter
- Beratung bei Beschaffungen, Planungen von Baumaßnahmen
- Optimierung von Betriebsabläufen
- Bildschirmarbeitsplatzanalyse nach EG-Richtlinie
- Vermittlung externer Betriebsärzte
- Neben Gesamtbetreuung auch Betreuung Einzelprojekte
(z.B. aus BG-Anforderungen) - Optimierung von Sicherheitsorganisationseinheiten
- Begleitung zur Zertifizierung AMS der BG oder SCC
SIE HABEN FRAGEN?
Beratung & Unterstützung
Planen Sie einen Mitarbeiter zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu entsenden? Fragen Sie sich, welcher Ihrer Mitarbeiter im Betrieb geeignet ist? Benötigen Sie Hilfe bei der LEK 2? Möchten Sie wissen, wie die ersten Schritte zur Unabhängigkeit aussehen?
Kein Problem, gerne beraten wir Sie und geben Tipps für individuelle und praxistaugliche Lösungen!
Was uns auszeichnet:
- ein Abschluss als Diplom Sicherheitsingenieur (FH)
- diverse Qualifizierungszeiten im Arbeitsschutz
- langjährige Berufserfahrung
- gute Vernetzung im Berufsfeld
Strategy, Planning & Coordination
BEISPIEL 1
KOSTENERSPARNIS durch Gefahrenbeurteilung
Ein Baukalkulator sah sich hohen Kosten durch eine Flachdachbrüstung ausgesetzt: 50.000,- € zur Sicherung von jährlich zwei Gefährdungen (Absturz Kontrolleur bei Kontrolle Klimaanlage).
Durch eine Gefährdungsbeurteilung kam ich auf eine Baumaßnahme von unter 5000,- €!
BEISPIEL 2
HILFE IM NOTFALL durch Fürsprecher
Ein Unternehmer (10 Mitarbeiter Betrieb), der die „Unternehmerregelung“ gewählt hat und keine Fasi beschäftigt, hatte einen schweren Unfall eines Mitarbeiters (mit Einsatz Rettungshubschrauber). Die Beamten wurden recht deutlich!
Der Unternehmer war froh, dass ich helfend dazu kam und so jemand vor Ort war, der die „Sprache des Arbeitsschutzes“ spricht.
BEISPIEL 3
Prüfung Leitern als befähigte Person
Als befähigte Person darf ich die Prüfung betrieblich genutzter Leitern / Tritte durchführen. Die Betriebssicherheitsverordnung § 4 (3) schreibt vor: Der Arbeitgeber hat für die sichere Funktion der bereitgestellten Arbeitsmittel im Betrieb (hier die Leitern) zu sorgen! Die Prüfungen (Gefährdungsbeurteilungen) sind Bestandteil der Arbeitsschutz-Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilungen sind durch eine befähigte Person durchzuführen. Verstöße gegen die BetrSichV sind nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sie können auch als Straftat gewertet werden, wenn z. B. aus Kostengründen auf die Prüfung verzichtet wurde und es zu einem Personenunfall gekommen ist.