SiGeKo / A+S Ko BGR 128
Brauchen Sie einen SiGeKo nach RAB der Baustellenverordnung?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn in dem Fall zu bestellen, wenn Beschäftigte
mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von
Bauvorhaben.
Der SiGeKo hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
A+S Koordinator BGR 128
Arbeiten in kontaminierten Bereichen - z.B. auf industriell oder gewerblich genutztem Gelände bzw. bei der Sanierung von baulichen Anlagen mit Gefahrstoffen - müssen nach berufsgen. Regel (BGR 128, früher ZH 1/183) durchgeführt werden! Der Bauherr ist verpflichtet, vor Baubeginn vorhandene Altlasten zu ermitteln. In einem A+S- Plan (Arbeits- und Sicherheitplan) sind Arbeitsverfahren, Überwachung und Schutzeinrichtungen festzulegen.Aufgaben des Koordinators:
- Arbeits- und Sicherheitsplan aufstellen nach BGR 128
- Einweisung Baustellenpersonal (Gefährdungen / Schutzmaßnahmen)
- Überwachen Betriebsanweisungen (auf Einhaltung)
- Gefahrstoffermittlungen sowie Bewertung Ergebnisse veranlassen
- Abstimmung zeitliche Abfolge Einzelgewerke und Gefahrenbewertung
Fachkundiger TRGS 524
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Schutzmaßnahmen: Bauherr/Auftraggeber ist explizit verantwortlich und in der Pflicht, die notwendigen Informationen zu vorhandenen Gefahrstoffen für die ausführenden Firmen frühzeitig zur Verfügung zu stellen.A+S-Plan
Ermittlungen (Erkundung und Beurteilung von Untergrund, Grundwasser, Bausubstanz, Anlagen etc.) sind bereits in der Planungsphase vorzunehmen. Sobald Gefahrstoffe festgestellt werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept fachkundig zu erarbeiten. Das Konzept muss die zu erwartenden Gefahrstoffe / Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen beschreiben / beurteilen.Qualifikationen:
- SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung
- Brandschutzbeauftragter
- Brandschutz-/Evakuierungshelfer
- Diplom Sicherheitsingenieur
- VBG Seminar Umweltschutz - Umweltschutzbeauftragter
- IHK Meister, LWK Meister
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- A+S Koordinator BGR 128 / TRGS 524
Leistungen:
- Koordinatoren-Tätigkeit – Eignung nach RAB 30 (siehe Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB 30- „Geeigneter Koordinator“)
- Erstellung von SiGe-Plänen (RAB 31 -„Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“)
- Erstellung der Übergabe nach RAB 32 – „Unterlage für spätere Arbeiten“)
- Erstellung externer Gefährdungsbeurteilungen zur Rechtfertigung angewandter Verfahren (z.B. Sekuranteneinbau anstatt Brüstung)