Hilfe im Arbeitsschutz
• diplomierte Fachkraft für Arbeitssicherheit
• langjährige Berufserfahrung
• gute Vernetzung im Berufsfeld
Gern helfe ich auch beim Aufbau einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Planen Sie einen Mitarbeiter zur Ausbildung zu entsenden? Wer ist geeignet? Wird Hilfe bei der LEK 2 benötigt? Wie sehen die ersten Schritte zur Unabhängigkeit aus?
Optimierung Betriebsabläufe und Sicherheit
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Sicherheit geht vor!
Leistungen:
- Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsverfahren
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisung Mitarbeiter
- Beratung bei Beschaffungen, Planungen von Baumaßnahmen
- Optimierung von Betriebsabläufen
- Bildschirmarbeitsplatzanalyse nach EG-Richtlinie
- Vermittlung externer Betriebsärzte
- Neben Gesamtbetreuung auch Betreuung Einzelprojekte (z.B. aus BG-Anforderungen)
- Optimierung von Sicherheitsorganisationseinheiten
- Begleitung zur Zertifizierung AMS der BG oder SCC
Kostenersparnis
Ein Baukalkulator sah sich hohen Kosten durch eine Flachdachbrüstung ausgesetzt: 50.000,- € zur Sicherung von jährlich zwei Gefährdungen (Absturz Kontrolleur bei Kontrolle Klimaanlage). Durch eine Gefährdungsbeurteilung kam ich auf eine Baumaßnahme von unter 5000,- €!
Hilfe im Notfall
Ein Unternehmer (10 Mitarbeiter), der die „Unternehmerregelung“ gewählt und keine Fasi beschäftigt, hatte einen schweren Unfall eines Mitarbeiters (Einsatz Rettungshubschrauber). Die Beamten wurden recht deutlich! Der Unternehmer war froh, dass ich helfend dazu kam und so jemand vor Ort war, der die „Sprache des Arbeitsschutzes“ spricht.
Prüfung Leitern
Als befähigte Person darf ich die Prüfung betrieblich genutzter Leitern / Tritte durchführen. Die Betriebssicherheitsverordnung § 4 (3) schreibt vor: Der Arbeitgeber hat für die sichere Funktion der bereitgestellten Arbeitsmittel im Betrieb (hier die Leitern) zu sorgen! Die Prüfungen (Gefährdungsbeurteilungen) sind Bestandteil der Arbeitsschutz-Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilungen sind durch eine befähigte Person durchzuführen. Verstöße gegen die BetrSichV sind nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sie können auch als Straftat gewertet werden, wenn z. B. aus Kostengründen auf die Prüfung verzichtet wurde und es zu einem Personenunfall gekommen ist.